m Freistaat sind für die neue Amtszeit ab 2014 fast 4.000 neue Schöffen zu wählen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit.
Ohne die ehrenamtlichen Richter ist eine funktionierende Strafrechtspflege nicht zu gewährleisten.
Für die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege ist es deshalb unbedingt notwendig, dass sich verantwortungsvolle Bürger für das Amt eines Schöffen zur Verfügung stellen.
Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt.
Für die Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt.
Jeder Interessierte kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder dem für ihn zuständigen Jugendamt formlos als Schöffe bewerben.
Bewerbungen sind ab sofort möglich. Die Bewerber im Alter zwischen 25 und 70 Jahren müssen deutsche Staatsbürger sein und ihren Wohnsitz in der Kommune haben. Weiterhin trifft das Gesetz Festlegungen zu den Personen, die nicht zum Schöffenamt berufen werden können.
Der Gemeinderat bzw. der Jugendhilfeausschuss entscheidet bis spätestens 30.Juni 2013, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.
Schriftliche Bewerbung an:
Stadtverwaltung Colditz, Hauptamt, Markt 1, 04680 Colditz
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Frau Rost, Rathaus Zimmer 17 oder unter Tel.-Nr.: 034381 83812